Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Beate Klinz gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Beate Klinz ausdrücklich anerkannt werden.

Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen samt Vergütung festgehalten werden.
Die Angebote von Beate Klinz sind freibleibend. Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen – sofern die Beate Klinz nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrags – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

3. Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart entsteht der Honoraranspruch von Beate Klinz für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Beate Klinz ist berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

Alle Leistungen von Beate Klinz, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen.

Alle Beate Klinz erwachsenen Barauslagen (Kosten für Taxi- und Botendienste) sind zu ersetzen.

Kostenvoranschläge von Beate Klinz sind unverbindlich. Abweichungen von +/- 10% gelten als genehmigt, bei Abweichungen darüber hinaus, wird Beate Klinz den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Diese Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht binnen 2 Tagen widerspricht.

Für alle Arbeiten von Beate Klinz, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Beate Klinz eine Vergütung/Abstandshonorar von 1/3 der angefallenen Kosten. Mit der Bezahlung an dieser Arbeit erwirbt der Kunde keinerlei Rechte, nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich Beate Klinz auszuhändigen.


Login

Passwort vergessen?